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   BGH, 23.08.1995 - 3 StR 373/95   

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https://dejure.org/1995,7133
BGH, 23.08.1995 - 3 StR 373/95 (https://dejure.org/1995,7133)
BGH, Entscheidung vom 23.08.1995 - 3 StR 373/95 (https://dejure.org/1995,7133)
BGH, Entscheidung vom 23. August 1995 - 3 StR 373/95 (https://dejure.org/1995,7133)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bedingter Tötungsvorsatz - Pkw - Verminderte Schuldfähigkeit - Allgemeine Erregung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212, § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 23.08.1995 - 3 StR 373/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt kein bedingter Tötungsvorsatz, sondern bewußte Fahrlässigkeit vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft - nicht nur vage - darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (BGHSt 36, 1, 9 f.) [BGH 04.11.1988 - 1 StR 262/88].
  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Auszug aus BGH, 23.08.1995 - 3 StR 373/95
    Der Senat weist jedoch darauf hin, daß die Auslegung, die die Strafkammer dem Mordmerkmal zur Verdeckung einer anderen Straftat gegeben hat, mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 35, 116, 120 ff [BGH 02.12.1987 - 2 StR 559/87]; BGH NJW 1992, 919 f [BGH 15.10.1991 - 1 StR 442/91]) nicht in Einklang steht.
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 23.08.1995 - 3 StR 373/95
    Soweit die Strafkammer darauf abgehoben hat, daß es sich bei dem Angeklagten um eine abnorme Persönlichkeit handle, die an einer schweren anderen seelischen Abartigkeit im Sinne des § 21 StGB leidet, bleibt unklar, welche nicht pathologischen Störungen konkret in der Person des Angeklagten vorhanden sein sollen, die in ihrem Gewicht krankhaften seelischen Störungen entsprechen (vgl. BGHSt 34, 22, 28 f).
  • BGH, 28.04.1988 - IX ZR 151/87

    Bestimmtheit eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses; Bezeichnung von

    Auszug aus BGH, 23.08.1995 - 3 StR 373/95
    Dem Mordmerkmal der sonstigen niedrigen Beweggründe steht der Umstand, daß der Angeklagte den Entschluß zur Tötung spontan gefaßt hatte, nicht ohne weiteres entgegen (vgl. BGH bei Holtz MDR 1988, 1001 [BGH 28.04.1988 - IX ZR 151/87]).
  • BGH, 15.10.1991 - 1 StR 442/91

    Tötung zu dem Zweck, sich der Verantwortung für strafbares Verhalten zu entziehen

    Auszug aus BGH, 23.08.1995 - 3 StR 373/95
    Der Senat weist jedoch darauf hin, daß die Auslegung, die die Strafkammer dem Mordmerkmal zur Verdeckung einer anderen Straftat gegeben hat, mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 35, 116, 120 ff [BGH 02.12.1987 - 2 StR 559/87]; BGH NJW 1992, 919 f [BGH 15.10.1991 - 1 StR 442/91]) nicht in Einklang steht.
  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87

    Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch - Freiwilligkeit beim Rücktritt

    Auszug aus BGH, 23.08.1995 - 3 StR 373/95
    Daß die sexuelle und gewalttätige Erregung den Grad einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung im Sinne der §§ 20, 21 StGB erreicht haben könnte (vgl. BGHR StGB § 20 Bewußtseinsstörung 3; Jähnke in LK 11. Aufl. StGB § 20 Rdn. 57), ist dem Urteil nicht zu entnehmen.
  • BGH, 18.12.1990 - 4 StR 532/90

    Zulässigkeit eines Anerkenntnisurteils im Adhäsionsverfahren

    Auszug aus BGH, 23.08.1995 - 3 StR 373/95
    § 63 StGB dient neben dem Zweck der Heilung oder Pflege dauerhaft krankhaft veranlagter Menschen auch dem Schutz der Allgemeinheit, so daß, anders als im Fall der Maßregel gemäß § 64 StGB, mangelnde Erfolgsaussicht eine Unterbringung nach § 63 StGB nicht entgegensteht (vgl. BGH NJW 1991, 1244; BGH NStZ 1995, 284).
  • BGH, 21.12.1994 - 3 StR 347/94

    Hangtäter - Tatanreize - Maßregelung - Unterbringung - Psychiatrie -

    Auszug aus BGH, 23.08.1995 - 3 StR 373/95
    § 63 StGB dient neben dem Zweck der Heilung oder Pflege dauerhaft krankhaft veranlagter Menschen auch dem Schutz der Allgemeinheit, so daß, anders als im Fall der Maßregel gemäß § 64 StGB, mangelnde Erfolgsaussicht eine Unterbringung nach § 63 StGB nicht entgegensteht (vgl. BGH NJW 1991, 1244; BGH NStZ 1995, 284).
  • BGH, 29.03.1989 - 4 StR 109/89

    Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit durch Triebstörungen

    Auszug aus BGH, 23.08.1995 - 3 StR 373/95
    Die Wertung abnormer sexueller Verhaltensweisen als schwere andere seelische Abartigkeit bedarf jedoch sorgfältigerer Darlegung und Begründung (BGH JR 1990, 119; BGH NStZ 1993, 181).
  • BGH, 08.12.1992 - 4 StR 450/92

    Voraussetzungen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit in Form einer

    Auszug aus BGH, 23.08.1995 - 3 StR 373/95
    Die Wertung abnormer sexueller Verhaltensweisen als schwere andere seelische Abartigkeit bedarf jedoch sorgfältigerer Darlegung und Begründung (BGH JR 1990, 119; BGH NStZ 1993, 181).
  • KG, 22.10.2015 - 5 Ws 121/15

    Maßregelvollstreckung: Fortdauer einer langfristigen Unterbringung in einem

    Denn die Unterbringung nach § 63 StGB dient nicht nur der Heilung oder Pflege erkrankter oder krankhaft veranlagter Menschen, sondern auch dem Schutz der Allgemeinheit vor der Gefährlichkeit des Täters, so dass selbst mangelnde Erfolgsaussicht einer Unterbringung nicht von vornherein entgegensteht (vgl. BGH, Urteil vom 23. August 1995 - 3 StR 373/95 - juris; vgl. KG, Beschlüsse vom 20. März 2012 - 2 Ws 61/12 - und 6. Dezember 1999 - 5 Ws 333/99 - juris).
  • LG Deggendorf, 28.03.2022 - 1 Ks 8 Js 5270/21

    Schuldunfähigere bei paranoider Schizophrenie; Mordmerkmale

    Ein spontaner Tatentschluss schließt niedrige Beweggründe nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 21.12.1951, Az. 1 StR 675/51; Urteil vom 04.04.1967, Az. 1 StR 103/67; Urteil vom 23.08.1995, Az. 3 StR 373/95; Beschluss vom 27.04.2006, Az. 5 StR 79/06).
  • LG Deggendorf, 16.03.2021 - 1 Ks 8 Js 5838/20

    Hauptverhandlung, Blutalkoholkonzentration, Beweiswürdigung, Abschiebungsverbot,

    Ein spontaner Tatentschluss schließt niedrige Beweggründe nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 21.12.1951, Az. 1 StR 675/51; Urteil vom 04.04.1967, Az. 1 StR 103/67; Urteil vom 23.08.1995, Az. 3 StR 373/95; Beschluss vom 27.04.2006, Az. 5 StR 79/06).
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